FAQs

Häufigste Fragen und Antworten

Kemitnetwork ist eine soziale Plattform, die sich hauptsächlich an die afrikanische Diaspora richtet und mit dem Hauptziel gegründet wurde, die Rückführung verstorbener Mitglieder in ihr Herkunftsland sicherzustellen.

Nein. “Kemitnetwork” ist keine Lebensversicherung. Die Plattform leistet allerdings eine finanzielle sowie eine organisatorische Unterstützung an Angehörige, um eine würdige letzte Reise der Verstorbenen zu organisieren.

Jede natürliche Person zwischen 18 und 70 Jahren, die in ihrem Herkunftsland bzw. Wahlland beigesetzt werden will, kann Mitglied werden. Minderjährige können von ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten registriert werden.

Juristische Personen (wie Vereine, Stiftungen, etc.), können Mitglied werden, um die Plattform zu nutzen, zu fördern bzw. zu unterstützen.

Ein Kemiter kann weitere minderjährige Familienmitglieder auf der Plattform anmelden, die Begleichung ihrer Mitgliedsbeiträge übernehmen und verantworten. Ferner kann der Kemiter die Pflege des Accounts der von ihm angemeldeten Mitglieder im Rahmen der Bulk-Mitgliedschaft führen.

Organisationen wie Vereine können Mitglied der Kemitnetwork Plattform werden. Mit gegenseitiger Zustimmung können Kemiter und Organisationen ihren Mitgliedstatus bei Kemitnetwork freigeben und teilen.

Die Cluster-Mitgliedschaft kann keine Rolle als Bulk-Mitgliedschaft übernehmen. Die in Bulk verwalteten Mitglieder einer Cluster-Mitgliedschaft haben meistens nur eine strukturelle gesellschaftliche Beziehung.  

Im Hauptmenü können Sie rechts oben unter Voranmelden einen Registrierungsvorgang anstoßen. Sie erhalten nach einer erfolgreichen Prüfung eine Mitgliedschaftsbestätigung von Kemitnetwork.

Ihre Mitgliedschaft tritt in Kraft, sobald Sie eine Bestätigung von Kemitnetwork erhalten haben.

Als Mitglied von Kemitnetwork zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 29,00 EUR und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Ihr Jahresbeitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und gilt über die gesamte Zeit Ihrer Mitgliedschaft. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Minderjährige und über 60-Jährige (mehr dazu siehe Punkte 8.1 und 8.2). Je jünger Sie sind, desto weniger zahlen Sie. Der Jahresbeitrag staffelt sich wie folgt:

Eintritt-AltersstufeAlter vonAlter bisBeitrag
1.0 179 EUR
2.183029 EUR
3.315039 EUR
4.517049 EUR

8.1 Beim Erreichen von 18 Jahren ändert sich Ihr Beitrag auf 29,00 EUR und bleibt dann über die gesamte Zeit Ihrer Mitgliedschaft konstant.

8.2 Beim Erreichen von 71 Jahren ändert sich Ihr Beitrag auf 69,00 EUR, sofern zu diesem Zeitpunkt der Eintritt weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Der Beitrag ist einmal pro Jahr in voller Summe im Voraus zu entrichten.

Sie verlieren Ihre Vorteile, wenn Sie nach 3 Mahnungen Ihr Konto nicht beglichen haben.

Wenn ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug ist, wird er bzw. sein/e Vertretungsberechtigte/r per Mail daran erinnert, sein Beitragskosten zu begleichen. Andernfalls verliert er alle Ansprüche, und es wird keine Rückerstattung der bisher gezahlten Beiträge sowie Sonderbeteiligungen geben.

Zurzeit sind nur Zahlungen mit Paypal, Banküberweisungen und Daueraufträge möglich. Ausnahmsweise kann auf Antrag eines Mitglieds oder Förderers eine andere Zahlungsmethode vereinbart werden.

Nein, die bezahlten Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Nach ungünstigster Lage des Fonds kann eine Sammelaktion (opération coup de cœur) pro eingetretenen Fall gestartet werden. Hierbei sind alle Mitglieder verpflichtet, sich zu beteiligen, mindestens in Höhe der festgelegten Aufrufsumme. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von der Mitgliederzahl und der Höhe des bereits angesammelten Fonds. Die fallweisen ausgerufenen Sammelaktionen dienen als Ausdruck der Solidarität und sind zur langfristigen Konsolidierung des Fonds zu entrichten. Dies sichert eine dauerhafte Handlungsfähigkeit der Plattform in jeder Hinsicht.

Die Plattform verfolgt das Ziel, die vollständige Übernahme der Rückführungskosten ihrer Mitglieder durch Zuschuss zu ermöglichen. Die Bezuschussung ist nach der Dauer der Mitgliedschaft an der Plattform grundsätzlich gestaffelt. Die Höhe der Bezuschussung wächst mit der Dauer der Mitgliedschaft und erreicht die maximale Höhe bereits ab dem fünften Jahr der Mitgliedschaft.

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft gilt eine Karenzzeit. Kulanzweise kann eine Sammelaktion gestartet werden.

Im zweiten Mitgliedschaftsjahr gilt weiterhin die Karenzzeit. Jedoch können die Rückführungskosten durch freiwillige Sammelaktionen der Mitglieder finanziert werden. Diese Kosten können 40% der maximal geltenden Zuschusssumme nicht überschreiten.

Im dritten Mitgliedschaftsjahr werden die Rückführungskosten mit 60% der maximal geltenden Zuschusssumme bezuschusst werden.

Im vierten Mitgliedschaftsjahr werden die Rückführungskosten mit 80% der maximal geltenden Zuschusssumme bezuschusst werden.

Ab dem fünften Mitgliedschaftsjahr werden die Rückführungskosten mit 100% der maximal geltenden Zuschusssumme bezuschusst werden.

StufeFallreservierte ZuschusssummeKulanz
1.im 1. Jahr0%
2.im 2. Jahr0%Freiwillige Sammelaktion, aber max. 40% der reservierten Zuschusssumme
3.im 3. Jahr60%
4.im 4. Jahr80%
5.ab 5. Jahr100%

Verstirbt das Mitglied in seinem Herkunftsland bzw. Wahlland wird die reservierte Zuschusssumme kulanterweise auf 30% gemindert, wenn der dortige Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Wenn die Dauer des Aufenthalts unter drei Monaten liegt, wird die reservierte Zuschusssumme kulanterweise um 50% gemindert.

Die maximal geltende Zuschusssumme beträgt in Anbetracht der aktuellen Projektion 15.000,00 EUR pro Rückführungsfall. Die maximal geltende Zuschusssumme wird konjunkturbedingt sowie in Abhängigkeit der Mitgliederzahlen der Plattform und des Zustandes des Fonds jährlich angepasst.

Nur Leistungen, die in Verbindung mit der Rückführung stehen, können in der Regel in Abhängigkeit der vorgesehenen Zuschusssumme von der Plattform in ausgewogenen Verhältnissen bezuschusst werden.

Ja. Im ersten Mitgliedschaftsjahr kann ein Mitglied aufgrund der Karenzzeit keine Zuschusssumme beanspruchen. Im zweiten Jahr wird die vorgesehene Zuschusssumme nur durch eine freiwillige Sammelaktion der Mitglieder finanziert. Allerdings werden die Rückführungskosten mit maximal 40% der geltenden Zuschusssumme bezuschusst werden.

Das Hauptziel ist die finanzielle Unterstützung zum Zweck der Rückführung der sterblichen Überreste. Die Entscheidung des Beisetzungsortes ist Sache der Angehörigen bzw. der in der Plattform eingetragenen Kontaktpersonen und sollte der Plattform Kemitnetwork mitgeteilt werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens vier und bis zu sechs Kontaktpersonen in einer Rangfolge zu nennen. Die Kontaktpersonen und die Rangfolge können jederzeit vom Mitglied über die Plattform Kemitnetwork angepasst werden. Im Wahlland bzw. Herkunftsland sollen jeweils mindestens zwei Kontaktpersonen benannt sein.

Der Todesfall ist innerhalb von 20 Tagen zu melden.

Nach vollständigem Eingang und Prüfung der erforderlichen Unterlagen werden die eingereichten Rechnungen sofort bearbeitet. Es ist daher sehr wichtig, die Dokumente so schnell wie möglich an Kemitnetwork zu senden.

Der Tod eines Mitglieds muss im Rahmen der Frist mitgeteilt werden. Folgende Unterlagen sind möglichst schnell einzureichen:

a) Amtliche Sterbeurkunde

b) Kontaktdaten des Melders: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

c) Kopie eines gültigen Ausweises des verstorbenen Kemiters (Reisepass oder Personalausweis)

d) Die aktuelle Adresse der verstorbenen Person

e) Die Bestimmung des Rückführungslandes

f) eine Bestätigung über die Wahrheitsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen durch eine der Kontaktpersonen.

g) Nachweis des Einreisedatums ins Herkunftsland durch Reisepass, wenn der Todesfall im Herkunftsland eingetreten ist.

Wir können darüber hinaus weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären.

Kemitnetwork begleitet die Organisation der Rückführung durch die Aussprache von Empfehlungen und Tipps in enger Zusammenarbeit mit den Kontaktpersonen. Gegebenenfalls begleitet Kemitnetwork notwendige Maßnahmen für die Beerdigung im Wohnsitzland.

Die Plattform kann eine Empfehlung zur Bildung eines Komitees zur Begleitung der Angehörigen aussprechen. Alle verfügbaren Kemiter im Umkreis werden gebeten, an Trauerfeier bzw. Totenwache teilzunehmen. Das Ziel von Kemitnetwork ist es, eine starke Gemeinschaft in der Diaspora zu bilden.

Sie können zum Ende jedes Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich per signierter E-Mail-Nachricht oder per Post kündigen. Ihre Kündigung ist rechtskräftig, wenn Sie von Kemitnetwork eine Bestätigung erhalten haben.

Ja! Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, finden Sie während der verbleibenden Laufzeit in der Mitgliedschaft-Übersicht im Kundenportal die Option “reaktivieren”. Klicken Sie um Ihr Benutzerkonto zu reaktivieren und damit Ihre Kündigung rückgängig zu machen.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr.

Sie können mit einer Kündigung gleichzeitig das Löschen Ihr Benutzerkonto bzw. Ihre Daten beantragen. Das Konto wird dann von unserer Plattform gelöscht und alle eingegebenen Informationen gehen verloren. Ansonsten werden die aufbewahrt, um eine mögliche Reaktivierung des Benutzerkontos zu vereinfachen.
Selbstverständlich können Sie zu jedem Zeitpunkt nach Ihrer Kündigung, das Löschen Ihrer Daten anfordern.

Jedes Mitglied, das an einem Betrugsfall gegen die Plattform Kemitnetwork beteiligt ist, verliert automatisch seine Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.

Die Plattform Kemitnetwork stellt einige Werkzeuge wie „Bekannte einladen“ oder Spendenmöglichkeiten zur Verfügung, die als Anwärter für interne und externe Stackholderposition dienen können.

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